Die Rechtsgueltigkeit in Neuseeland wird durch folgende wenige Kriterien und Schritte erwirkt:
- Der / die Zelebrant/in muss vom NZ Innenministerium bevollmaechtigt und registriert sein. (Dazu wird Einsicht in die Webseite des Innenministeriums “Births, Deaths, Marriages” empfohlen!).
- Die Trauung muss an einem der beiden in der Lizenz angegebenen Orte stattfinden.
- Zwei Trauzeugen muessen anwesend sein und die Sprache der Trauung verstehen (dies ist wichtig bei Trauungen auf Deutsch oder anderen Sprachen). Anke kann mit deutschsprachigen Trauzeugen aushelfen, sollte das Brautpaar ganz allein nach Neuseeland kommen.
- Das Eheversprechen muss die Aussage beider Brautleute – jeweils mit vollem rechtlichen Namen (Vor-, Mittelund Zunamen) – beinhalten, dass sie den jeweiligen Partner zum rechtlich angetrauten Lebenspartner / Ehegatten o.ae. nehmen wollen. Dies kann auch einfach mit dem traditionellen “Ja-Wort” auf eine entsprechende Frage des Zelebrant erfolgen.
- Beide Brautleute, beide Trauzeugen und der/die Zelebrant/in unterschreiben das vom Innenministerium (Department of Internal Affairs, Abtlg Births, Deaths, Marriages) oder ggfs lokalen Registrar nach Beantragung der Lizenz erhaltene Dokument "Particulars of Parties to Marriage" in zweifacher Ausfuehrung.
- Der / die Zelebrant/in leitet dann eine Kopie weiter an das Zentralregister (Births, Deaths, Marriages beim Innenministerium) zur Registrierung dort. Das Brautpaar behaelt die 2. Kopie als Nachweis bei der Trauung.
Damit allein waere nun die Rechtsgueltigkeit in NZ erzielt. Diese Rechtsgueltigkeit reicht auch fuer eine Anerkennung der Ehe in Deutschland, jedoch nur nach neuseelaendischem Recht. Das deutsche Familienrecht wuerde erst zustaendig werden (z.B. im Falle einer Scheidung), wenn die Ehe auch im jeweiligen Land im dortigen Heiratsregister durch ein Standesamt eingetragen wurde. Fuer diese Eintragung ist es notwendig, in NZ noch eine Heiratsurkunde (“certificate of marriage”) , uebersetzt und mit einer Apostille versehen, nach der Trauung beim “Births, Deaths, Marriages” (Innenministerium) zu beantragen. Dieses nun international rechtlich geltende oder “handelbare” Dokument kann nun beim heimatlichen Standesamt zur Eintragung vorgelegt werden. Fuer die Einholung mit Kurierversand ins Heimatland der Heiratsurkunde (uebersetzt, apolstilliert) kann ebenfalls Anke beauftragt werden.
BITTE BEACHTEN: in der Schweiz und Oesterreich (sowie ggfs anderen europaeischen Laendern) verlangen einige (nicht unbedingt alle) Standesaemter noch eine zusaetzliche Ueberpruefung dieser Heiratsurkunde durch die jeweilige Botschaft in Wellington! Es wird empfohlen, entsprechende Informationen beim jeweiligen Standesamt und dann der Botschaft in Wellington vorab einzuholen!